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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung vom

 „ Ferienhaus Ilse“

in Frohburg OT Kohren-Sahlis, Terpitzer Weg 6 durch den Vermieter Uwe Jahn

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Ferienhausaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters des Ferienhauses.

  2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Vermieter des Ferienhauses ausdrücklich in Textform anerkannt.

II. Vertragsabschluss, -partner

  1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des  Vermieters des Ferienhauses ein Ferienhausaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zwischen dem Vermieter des Ferienhauses und dem Gast zustande.

  2. Vertragspartner sind der Vermieter des Ferienhauses und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Vermieter des Ferienhauses gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Vermieter des Ferienhauses eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

  3. Die Unter- und Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses/Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters des Ferienhaues in Textform.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Der Vermieter des Ferienhauses ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Ferienhaus/Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Ferienhaus- und Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters des Ferienhauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters des Ferienhauses gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Anreise des Gastes vier Monate und erhöhen sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben oder werden lokale Steuern und Abgaben neu eingeführt, so behält sich der Vermieter des Ferienhauses das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben bzw. um den Betrag der neu eingeführten lokalen Steuern und Abgaben.

  3. Der Vermieter des Ferienhauses kann seine Zustimmung zu einer vom Gast nach Vertragsschluss gewünschten Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung  des Vermieters des Ferienhauses oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Ferienhauses erhöht.

  4. Rechnungen des Vermieters des Ferienhauses sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Vermieter des Ferienhauses kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Vermieter des Ferienhauses eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.

  5. Der Vermieter des Ferienhauses  ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Vermieter des Ferienhauses berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

  7. Der Vermieter des Ferienhauses ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß des vorstehenden Abs. 5 und/oder Abs. 6 geleistet wurde.

  8. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters des Ferienhauses aufrechnen.

IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung

  1. Es zählt jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht des Gastes. Bereits eingezahlte Beiträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in den Vertrag des Gastes eintritt, kann vom Gast gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

  2. Der Vermieter des Ferienhauses räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

    • Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat der Vermieter des Ferienhauses Anspruch auf angemessene Entschädigung.

    • Der Vermieter des Ferienhauses hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Die Entschädigungspauschale beträgt 50% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen. Bei einem Rücktritt bis zum 8.Tag vor Mietbeginn werden keine Kosten erhoben.

    • Sofern der Vermieter des Ferienhauses die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Vermieter des Ferienhauses zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Vermieter des Ferienhauses ersparten Aufwendungen sowie dessen, was dem Vermieter des Ferienhauses durch anderweitige Verwendungen der Ferienhausleistungen erwirbt.

  3. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Ferienhaus/Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Vermieter des Ferienhauses rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

  4. Hat der Vermieter des Ferienhauses dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat der Vermieter des Ferienhauses keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Vermieter des Ferienhauses. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.

V. Rücktritt des Vermieters des Ferienhauses

  1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 4 eingeräumt wurde, ist der Vermieter des Ferienhauses ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem  gebuchten Ferienhaus/Zimmern vorliegen.

  2. Wird eine vereinbarte Zahlung gemäß Ziffer III Abs.4 und/oder  5 und/ oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter des Ferienhauses gesetzten Frist nicht geleistet, so ist der Vermieter des Ferienhauses ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt.

  3. Ferner ist der Vermieter des Ferienhauses berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls

    • höhere Gewalt oder andere vom Vermieter des Ferienhauses nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

    • der Vermieter des Ferienhauses begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienhausleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters des Ferienhauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters des Ferienhauses zuzurechnen ist;

    • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;

    • ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;

    • der Vermieter des Ferienhauses von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Vermieters des Ferienhauses nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Vermieters des Ferienhauses gefährdet erscheinen;

    • der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft gemäß § 802c Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

    • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.

  4. Der Vermieter des Ferienhauses hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.

  5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. An- und Abreise

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, der Vermieter des Ferienhauses hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer in Textform bestätigt.

  2. Das gebuchte Ferienhaus/Zimmer steht dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

  3. Das gebuchte Ferienhaus/ Zimmer ist vom Gast bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Vermieter des Ferienhauses das Recht, das gebuchte Ferienhaus/ Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Vermieter des Ferienhauses steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

  4. Am vereinbarten Abreisetag sind das Ferienhaus/ Zimmer dem Vermieter des Ferienhauses spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter des Ferienhauses über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Ferienhauses/Zimmers bis 18.00 Uhr den Tagespreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises.

  

VII. Pflichten des Gastes

  1. Der Gast verpflichtet sich, die gemieteten Sachen(Ferienhaus, Zimmer, Schlüssel, Inventar, Außenanlagen, Grillplatz) pfleglich zu behandeln.

  2. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus/Zimmer und /oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter des Ferienhauses anzuzeigen.

  3. Bereits bei Ankunft festgestellter Mängel und Schäden müssen sofort bei dem Vermieter des Ferienhauses gemeldet werden, ansonsten haftet der Gast für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen.

  4. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

  5. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Gast verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

  6. Am Abreisetag sind vom Gast persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in die Schränke zu stellen und der Schlüssel des Ferienhauses ist dem Vermieter des Ferienhauses zu übergeben.

 

 

VIII. Haftung des Vermieters des Ferienhauses

  1. Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt.

  2. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt  unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z. B. behördliche Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.

  3. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters des Ferienhauses auftreten, wird sich der Vermieter des Ferienhauses auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Vermieter des Ferienhauses anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

  4. Eine Haftung des Vermieters des Ferienhauses für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.    

  5. Für persönliche  Sachen und Wertgegenstände übernimmt der Vermieter des Ferienhauses keine Haftung.

  6. Soweit dem Gast ein Stellplatz Ferienhausparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Vermieters des Ferienhauses. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Privatgrundstück des Vermieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet der Vermieter des Ferienhauses nicht, soweit der Vermieter des Ferienhauses, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Ferienhausgrundstücks gegenüber dem Vermieter des Ferienhauses geltend gemacht werden.

  7. Weckaufträge werden vom Vermieter des Ferienhauses nicht ausgeführt.

  8. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Vermieter des Ferienhauses übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Der Vermieter des Ferienhauses  ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

  9. Für mutwillige Zerstörung bzw. Schäden haftet der Gast in vollem Umfang.

IX. Datenschutz

Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

 

X. Schlussbestimmungen

  1. Fotos und Text auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentische Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung vor, sofern sie gleichwertig sind.

  2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferienhausaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

  3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters des Ferienhauses.

  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters des Ferienhauses.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferienhausaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Letzte Änderung 12.08.2022, Kohren-Sahlis

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